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Dienstag, 19. Januar 2016

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    Kamin-Atelier Thüringen

    Geschäftsführer: Siegfried Köhler
    Adresse: Nordhäuser Str. 121
    PLZ / Ort: 99089 Erfurt

    Telefon: 03612110388
    Mobil: 01723510989

    E-Mail: [email protected]
    Web: www.kamin-atelier-thueringen.de

    Ust-IdNr.: 151 / 240 / 11717
    Steuernummer EU: DE-216462197

    HINWEIS:

    Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten und übernehmen keinerlei Haftung

    für die Inhalte..der von uns per LINK verlinkten Webseiten von Partnerfirmen.

    BETREFF:

    Unsere LIEFER-LEISTUNG-ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Auf unsere Liefer-Leistung-Zahlungsbedingungen wird in jedem Angebot verwiesen. Jene sind generell Vertrag-Bestandteil bei Auftragerteilung an uns.

    Mit Auftrag-Erteilung erkennt der Kunde diese L-L-Z-Bedingungen konkret so an-wie hier benannt.

    01.#Wir sind Ihr Vertragspartner-wenn auch die Montagen mitunter durch Dritte erfolgen.

    Es handelt sich aber generell um Fachfirmen-die je den jeweiligen Montageumfang realisieren dürfen & können!

    01.1#Nur bei gesonderter Erwähnung im Vertrag kann der Montagebetrieb auch IHR Vertragspartner sein.

    01.2#Unsere Montagen beinhalten keinerlei elektrische Arbeiten-da wir dafür ansonsten einen separaten

    Fachmann beschäftigen müssten. (Versicherung) Ausnahme: Anschluss steckerfertiger Pellet-und Elektrokamine/Öfen.

    Selbiges trifft auf GAS-Kamine zu. Es sei denn…es ist EXTRA im Auftrag erwähnt. (Incl. GAS-seitigem Anschluss)

    01.3#Bei der Montage von Ethanol-Kaminen werden Sie von uns in den Gebrauch eingewiesen.(gegen Unterschrift)

    Bei NUR Lieferung eines Ethanolkamines oder Brenners sind Sie dafür eigenverantwortlich.

    01.4#Bei der Montage von DW-Aussenschornsteinen sind SIE für ein freies Baufeld verantwortlich.

    Evtl. Gerüststellung erfolgt durch unsere Vertragspartner /ansonsten anders schriftl. vereinbart.

    Bei NUR-Lieferung eines DW-Aussenschornsteines gelten IHRE Angaben/Teilewünsche als Vertragsgrundlage.

    Evtl. notwendige Zusatzteile (laut Schornsteinfeger) gehen zu Ihren Lasten (Kosten).

    Die Einbeziehung eines Schornsteinfegers im VORFELD ist DRINGEND anzuraten!

    Die Einholung einer Genehmigung des Schornsteinvorhabens erfolgt generell bauseits.

    Sonst ist dies separat und schriftlich zu vereinbaren.

    01.5#Bei der Aufstellung von Gaskaminöfen oder der Montage von Gaskaminen oder Kassetten bieten wir Ihnen

    generell nur die Ofenseitige Komplettmontage incl. (evtl.) Umfeld. Anschlüsse an Gasleitungen sind kategorisch ausgeschlossen!

    02.#AB+RE-Legung erfolgt sofort nach dem durch Sie an uns erteilten Auftrag in der vereinbarten Art & Weise.

    (2 oder 3 Raten etc.)

    Diese Regelung kann NUR durch eine beiderseitige,schriftl. Erklärung abgeändert werden.

    Beiderseitig bestätigte Aufträge sind komplett maximal innerhalb von 12 Monaten ab AUFTRAG zu erfüllen.

    Dies gilt zwischen den abschliessenden Parteien als vereinbart! Ansonsten bedarf es einer beiderseitigen,schriftlichen Zusatzvereinbarung.

    Die im Auftrag enthaltene Mwst kann vom Auftragnehmer dem Kunden nach 6 Monaten/max. 12 Monaten (siehe oben) in Rechnung gestellt werden!

    Dies gilt vor allem bei etwaigen Verzögerungen (bauseits) durch bauliche oder finanzielle Schwierigkeiten des Auftraggebers.

    Allerdings kann der vertraglich,vereinbarte Festpreis bei bauseitiger Verzögerung nach 6 Monaten dem aktuellen Listenpreis angepasst werden!

    Etwaige Aktionspreise bei Auftragserteilung werden dann nicht mehr angewendet. Dies kann generell durch BEIDERSEITIGE,schriftl. Erklärungen abgemildert werden!

    Bei einem unerklärten Rücktritt des Kunden durch Zeitverzug OHNE Anzahlung (und damit konkreter Auftragsauslösung) kann nach 12 Monaten unsererseits

    eine Abstandssumme von max. 20% in Rechnung gestellt werden.

    Dies ist nur durch beiderseitige,schriftliche Erklärungen in einer anderen Höhe denkbar!

    Wenn nicht anders vereinbart generell 50% Anzahlung auf Rechnung.

    Für ERSATZ-Teillieferungen (die wir nur für SIE verwenden können) gilt generell eine Anzahlung von 75%-100% als vereinbart.(nV)

    Etwaige-im Auftrag festgehaltene Lieferzeiten oder Montagetermine sind stets als CIRKA Termine zu sehen.

    Erst mit der schriftl. Bestätigung des konkreten Montagetermines (in gegenseitiger Abstimmung) wird jener verbindlich.

    Voraussetzung ist jedoch stets auch die Lieferbereitschaft des Herstellers. Zumal in der Nebensaison und Urlaubszeit.

    Wir werden jedoch mit Ihnen gemeinsam stets nach einer fairen Lösung suchen-und eine finden!

    Eine einseitige Kündigung des Vertrages-bei evtl. Lieferschwierigkeiten mit vertretbarer Wartezeit ist nicht möglich.

    Dies trifft vor allem dann zu,wenn der Hersteller/Lieferant kurzfristig Betriebsumstellungen und damit einmher gehende Lieferengpässe hat.

    Daran tragen wir keinerlei Mitverantwortung. Auch ist jener Sachverhalt von uns nicht zu beeinflussen.

    Allerdings werden wir Ihnen Alternativen aufzeigen. Sollten jene nicht IHR Gefallen finden,so können wir über eine-der Wartezeit angemessenen,

    vertretbaren Nachlass reden. In der Hochsaison sind Lieferzeiten von 6-12 Wochen jedoch leider oft völlig normal.

    Geht das Modell eines Herstellers ausser Produktion-und wird also gar nicht mehr hergestellt,so ist ein Rücktritt gestattet.

    03.#Etwaige Bauverzögerung: Nach Bereitstellung der Vertragsware ist sofort die 2.Rate fällig!

    (Abzüglich der Montagekosten für den zu errichtenden Kamin bzw (+) Schornstein)

    04.#Bei (unsererseits unverschuldeten) )Bauverzögerungen wird der anteilige Teil der 2.Rate fällig.

    (Jener Anteil umfasst die bereits ausgeführten Montagearbeiten und Materiallieferungen)

    05.#Wir leisten bei vielen Herstellern in der Kaminbranche Vorkasse und müssen deshalb an Ihr Verständnis apellieren.

    06.#Erst nach Anzahlungs-Eingang erfolgt die finale Bestellung bei dem jeweiligen Hersteller oder Grosshandel.

    06.#2.Rate bei Verträgen mit reinem LIEFER-Umfang innerhalb 2-3 Tagen fällig. Oder evtl. in BAR.

    06.#Bei reinen Lieferumfang-Verträgen behalten wir uns jederzeit vor,die anfänglich auch anders gestellte RE-Legung immer dem tatsächlichen Lieferumfang/Zeit anzupassen.

    0.6.#Bei Verträgen MIT Montageanteil und längeren Verweilzeiten zwischen Vertragsabschluss und Montage KANN eine kleinere AZ vereinbart werden.

    Allerdings behalten wir uns vor,die Differenz bis 50% AZ bei der Konkretisierung des wirklichen Lieferzeitraumes dann auch anzupassen und zu fordern!

    Auch wenn wir bei Auftragabschluss erst eine kleinere AZ vermerkt haben! Diese allerdings in Unkenntnis des späteren Liefertermines! (max 9 Monate!!)

    Mit der Konkretisierung des wahren Lieferzeitraumes wird eine AZ von GESAMT=50 % fällig.(abzgl. der bereits gezahlten Beträge)

    Dies erfolgt stets anteilig,fair und nicht zum prozentualen Nachteil des Kunden. Eine RE.-Legung kann dann auch mehr als 2 Raten beinhalten!

    Allerdings sind die dann aufgelisteten und bereits nachweislich gelieferten (nicht umgehend beanstandeten) Teilposten innerhalb unserer benannten Fristen fällig. (OHNE Abzug)

    07.#Bei Bausatzkamin- oder Kaminofen-LIEFERUNGEN OHNE Montage durch UNS behalten wir uns vor,die 2.Rate in BAR zu fordern.(nach vorheriger Mitteilung) Dies kann auch anteilig gemäss des bisher tatsächlich gelieferten Waren- umfanges erfolgen-falls Verzögerungen bei wenigen Bestandteilen des Lieferumfanges auftreten. Oder aus fachlich,sinnvollen Gründen einige Teile erst nach der TEILerstellung des Kamines (etwaige Massänderungen können auftreten) gefertigt und geliefert werden.

    Dies betrifft vor allem spezielle Natursteinarbeiten und Kachelkeramik-Unikate. Wir behalten uns vor,die RE-Legung immer dem tatsächlichen Vertragsverlauf anzupassen.

    Allerdings ist die LETZTE Rate (in angemessener Höhe der Material-Aussenstände) erst nach der Übergabe eines evtl. Restpostens fällig. ÜW oder bar…

    Ansonsten gilt (auch bei anteiliger RE-Legung) ein Zahlungsziel von max. 3 Tagen.(Kontoeingang)

    Unterpunkt: Bei Teilzahlungsvereinbarungen DIREKT (OHNE Bank) zwischen uns und dem Kunden sind die Teilraten jeweils im 4 Wochen-Rhytmus fällig ab Vertrag. (Kulanz nV. schriftl)

    08.#Eine Baubetreuung durch uns von Selbstbau-(durch den Kunden errichtete)kaminen (OHNE schriftl. Vereinbarung) gilt als NICHT vereinbart.

    Bei der Übernahme der Ware (Selbstbaukamin) muss der Kunde diese sofort auf etwaige Beanstandungen untersuchen.

    Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Höchstens auf dem Wege der Kulanz.Aber auch jene endet nach 5 Tagen ab Lieferdatum!

    Dies trifft nicht auf UNmassig gefertigte Teile zu-die der Kunde nicht sofort erkennen kann und konnte.(Bauzeit oft Wochen!!!)

    Auf jeden Fall besteht für die Lieferfirma (uns oder von uns beauftragte Firmen) ein Nachbesserungsrecht gemäss des allgemein gültigen Rechtes.

    Einmal verbaute Kaminteile oder Heizeinsätze können nicht nachträglich wegen etwaiger,offensichtlicher Mängel beanstandet werden.

    Mit dem Einbau der gelieferten Teile bestätigt der Kunde den Willen,jene zu verwenden und zu behalten.

    09.#Natursteinmuster im Studio und Natursteinteile des Kamines können(werden) etwas variieren!

    Bei Selbstbaukaminen kann der Zusammenbau der zugeschnittenen Teile /evtl. auch NUR eine Verfugung bauseits erfolgen.

    Individuell nach Kundenwunsch gefertigte Natursteinteile sind UNIKATE und werden NICHT zurückgenommen.

    Damit ist gleichzeitig auch der Umtausch von nicht beschädigten Natursteinteilen ausgeschlossen.

    Mit der Übernahme der Lieferung von der Spedition bestätigt der Kunde die Unversehrheit.

    Im Kulanzfall kann die Rücknahme evtl. erfolgen,wenn die Natursteinsorte einen Wiederverkauf erwarten läßt! (zBsp. Absolut-black Granit)

    10.#Bei Kachelkeramik stellen feinste Haarrisse(Craquele) o. Farbnuanceunterschiede keine Qualitätsmagel dar.(Unikat)

    Bei Selbstbau-Kaminen liefern wir meist NUR SOLO-Kacheln. Ein Verbau incl. Verfugung erfolgt bauseits.

    11.#Heizeinsätze generell mit Klapptür-Türrahmen standard. (WENN nicht anders vertraglich festgehalten).

    (Ausnahme: den speziellen Heizeinsatz gibt es NUR als HUB-Kamineinsatz)

    Raumluft-UN-anhängige Betriebsweise MUSS getrennt erklärt werden.

    Aussenluftanschlüsse alleine entsprechen NICHT diesen Anforderungen!

    Bei der Verwendung von stärkeren Ablufthauben im direkten räumlichen Verbund mit dem Kamin ist bs zuvor abzuklären,

    ob evtl.ein Fensterkontaktschalter erforderlich ist. Fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister!

    Dies ist stark abhängig vom Luftverbund im Haus und deshalb nicht stets erforderlich.

    Dies ist bei RLU (DIBT-zertifizierten) Heizkamineinsätzen nicht der Fall.

    Allerdings erfüllen nur sehr wenige Modelle diese Norm-weil auch nicht immer erforderlich.

    Alle von uns vertriebenen Heizeinsätze müssen den geltenden Feinstaubnormen entsprechen!

    Dies ist ab dem 1.1.2015 in Deutschland die BimSchV. 2 Stufe.

    Bestandanlagen haben noch eine Bestandfrist. (je nach Einbaudatum! Infos erhalten Sie von Ihrem BSSFM)

    Besonderheit: GAS-Kamine / Einsätze

    Wir verkaufen nur jene Geräte! Einbau generell durch dadurch zertifizierte Firmen.

    Jene vermitteln wir entweder (auf deren Rechnung) oder der Kunde tut dies eigenständig.

    Diese Fachfirmen sind auch für alle relevanten Installationen und Überprüfungen dieser GAS-Heizeinsätze zuständig.

    Vor der Montage ist REGIONAL sehr unterschiedlich…die Gassorte zu ermitteln.

    Bei etwaigen Fehllieferungen empfiehlt es sich,problemlos den kompletten Heizeinsatz zu tauschen.

    Wir tragen dann hierfür evtl. enstehenden Transportkosten-sollten wir fehlerhaft gearbeitet haben.

    Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

    Wenn wir allerdings (mittels einer Partnerfirma) die Montage erledigen,dann obliegt jener Sachverstand unserer Partnerfirma.

    In dem Fall vertreten durch uns.

    Selbiges trifft für ÖL-Heizeinsätze zu. Wenn jene heute auch kaum noch Anwendung finden!

    Bitte lassen Sie sich von der ausführenden Gas/Ölinstallationsfirma eine fachgerechte Montage bestätigen.

    Selbiges trifft auf Elektrokamine/ Elektrokachelöfen zu… die evtl. mit DREHSTROM (380 Volt) beschickt werden.

    Wir beauftragen (wenn im Vertrags so von Ihnen bestellt) eine Elektrofachfirma zum Anschluß des Heizmöbels-Kachelofens.

    Ansonsten liegt dies in Ihrem Verantwortungsbereich.

    Wir verwenden generell nur vorhandene Elektrosteckdosen bis 220 Volt für unsere Montagetätigkeit.

    12.#Ohne schriftl. Fixierung im Vertrag evtl. Schornsteinanstich o.Fundamenterstellung bauseits!

    13.#NUR Lieferung (ohne Montage) von Kaminöfen,Kaminen etc. per Spedition.

    (in diesem Fall ist die 2.Rate entweder in BAR oder max. 3 Tage ÜW fällig. NUR bei „incl. MONTAGE“ durch uns…NACH der Montage!

    Evtl. anders lautende Formulierungen auf der RECHNUNG resultieren aus Standardtexten und basieren immer auf „incl. MONTAGE“!)

    14.#Verkauf von Kaminöfen ohne Rauchrohre,Bodenglasplatten etc. (ANSONSTEN vertraglich festhalten)

    15.#Die Feinstaub-Verordnung (BImschV1)) wird bei unseren Heizeinsätzen und Kaminöfen generell erfüllt.

    15.1.#Bei Einsatz in anderen Staaten KANN dies gelegentlich anders sein. (Schornsteinfeger fragen)

    15.2.#Wenn nicht anders schriftl. vereinbart > Schornsteinfegergenehmigung bauseits einholen.(persönliche Bindung vor Ort)

    16.#Evtl.Aussenluft-Anschlüsse von Heizeinsätzen oder Kaminöfen durch uns müssen vertraglich erfasst werden.

    17.#Bausatzkamine,Kaminöfen,Elektro-Ethanolkamine etc. OHNE Montagevertrag > Montage dann bauseits.

    18.#SOLO-Lieferung von Ofenbaumaterial generell möglich. Porrath-ISO,Schamotte,Ofenputze/Kleber,Gitter etc…

    19.#Detaillierte CAD-Planung wird bei EIGENBAU …nach… Bezahlung der 2.Rate innerhalb 1-2 Tagen übergeben.

    20.#Bei Bausatz-oder Eigenbaukaminen nach unserer Planung erfolgt Material-Lieferung per Spedition bis Tür.

    21.#Garantieleistungen auf unsere Produkte gemäss Hersteller. (2-12 Jahre) Bitte erfragen!

    22.#Unsere CAD-Planungen sind Unikate…und dürfen gewerblich nicht von anderen verwendet werden!

    23.#Garantie auf unsere Montageleistungen gemäss VOB.

    24.#Der Vertragsbestandteil bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

    25.#Bei Abbruch von Kamin-Baustellen wird NUR der tatsächlich erbrachte geldwerte Wert berechnet.

    26.#Eine Übergabe des Vertragsinhaltes an Partnerfirmen bleibt uns vorbehalten.

    27.#Durch technischen Fortschritt oder neue Normen/Umweltgesetze etc… kann eine Vertragsänderung notwendig werden.

    28.#WIR müssen die Rechnungen bzgl. IHRES Auftrages 10 Jahre aufheben.

    28.#Unsere RECHNUNG an Sie müssen Sie bitte mind. 2 Jahre aufheben!

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

    Mit frdl. Grüssen! GF: Herr Siegfried Köhler